Sie dürfen Ihr Totgeborenes Kind mit nach Hause nehmen
Totgeborene Kinder können Sie in den meisten Bundesländern - wie jede andere tote Person Ihrer Familie - für 36 Stunden zu sich nach Hause nehmen.
Den Transport muss ein Bestatter übernehmen.
Sollten Sie Ihr Kind länger bei sich zu Hause aufgebahrt wissen wollen, so benötigen Sie hierfür eine Sondergenehmigung, die in der Regel der Bestatter Ihnen gerne einholt und eine Bearbeitungsgebühr zwischen 20 und 40 Euro kostet.
Dies gilt für: Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.