Herausgabe fehlgeborener Kinder von der Klinik
Fehlgeborene Kinder sind vor oder während der Geburt verstorbene Kinder ohne Vitalmerkmale und einem Geburtsgewicht von unter 500g.
In den letzten zehn Jahren hat sich vieles der Bestattungsmöglichkeit von fehlgeborenen Kindern getan- nicht zuletzt durch konstantes Bemühen vieler betroffener Eltern und zahlreichen Initiativen, Verbänden und Vereinen. Mussten zuvor verwaiste Eltern rechtlos hinnehmen, dass Kliniken ihren Anspruch auf „das Schwangerschaftsmaterial“ oft auch unter Bezugnahme des Rechts auf freie Forschung rigoros geltend machten, können sie heute prinzipiell davon ausgehen, dass ihrem Anliegen auf die Bestattung des Kindes entsprochen wird. Darüber hinaus wird man sich größte Mühe geben, so verständnisvoll wie möglich mit den verwaisten Eltern umzugehen. Sollte wider Erwarten eine Klinik dem Anliegen der Bestattung nicht nachgeben, machen Sie sich bitte klar: Ihr Kind ist nicht der Besitz der Klinik oder sonst einer Institution. Es ist Ihr Kind! Sie sollten immer betonen, dass es Ihr Kind ist.
Die ungenehmigte Verfügung der Krankenhäuser über Fehlgeborene: Gesetzestext von Dr. jur. Tade Matthias Spranger Zur Vorlage in der Klinik |
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