juristische Definition von Fehl- und Totgeburt |
Nach § 29 Personenstandsgesetz-Ausführungsverordnung wird eine Totgeburt wie folgt definiert : (1) Eine Lebendgeburt, für die die allgemeinen Bestimmungen über die Anzeige und die Eintragung von Geburten gelten, liegt vor, wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Entscheident ist für die Definition einer Totgeburt nach Bundesdeutschen Recht, daß das Kind über 500g gewogen hat und weder gelebt, noch die Nabelschnur pulsierte. Dies gilt daher unabhängig von der Schwangerschaftswoche oder der Länge des Kindes und ob das Kind bereits im Mutterleib tot war oder in der Geburt verstarb. Von einer Fehlgeburt im juristischen Sinne spricht man, wenn das Kind nicht gelebt hat und weniger als 500g wog. |
Fehlgeburt |
Fehlgeburt heißt medizinisch "Abort". Die Fehlgeburtenrate erhöht sich mit dem Alter und der Anzahl vorheriger Schwangerschaften. Bei 95% der betroffenen Frauen wird die Fehlgeburt von Blutungen begleitet. Also - bei Blutungen sofort zum Arzt, oder Arzt rufen! Keine anstrengenden Tätigkeiten oder Gymnastik mehr, kein Geschlechtsverkehr. Bei starken Blutungen in einen kühlen Raum legen, die Beine höher als die Hüften, und Arzt rufen. Eine starke Blutung kann evtl. auf eine Ablösung der Plazenta hinweisen, und ist im schlimmsten Fall lebensbedrohlich für Mutter und Kind - sofort Notarzt rufen! Die meisten Fehlgeburten lassen sich darauf zurückführen, daß der Fetus schwere Defekte aufweist und sich nicht richtig in der Gebärmutterwand eingenistet hat. Die Natur sorgt dann dafür, das der Fetus, der nicht lebensfähig wäre, abgestoßen wird. Zu den Ursachen, die die Mutter betreffen, habe ich folgendes gefunden: Gebärmuttermißbildungen, große Myome, hormonale Störungen, Infektionen.Beim Vater können folgende Ursachen liegen: Spermaanomalien oder RH-Unverträglichkeit. |
Drohende Fehlgeburt |
medizinisch: Abortus imminens Eine Fehlgeburt kann, muß aber nicht erfolgen. Symptome: Blutungen und manchmal Schmerzen. Er liegt bei ca. 10% aller Schwangerschaften vor und könnte mit leichten Blutungen verwechselt werden, die sich manchmal zum Zeitpunkt der fälligen Periode bemerkbar machen. Abortus imminens wird von manchen Ärzten mit Magnesium-Kapseln und/oder Progesteron-Spritzen oder Tabletten(Utrogest) behandelt. |
Drohende unvermeidbare Fehlgeburt |
medizinisch: Abortus incipiens |
Vollständige Fehlgeburt |
medizinisch: Abortus completus |
Verhaltene Fehlgeburt |
medizinisch: Abortion, missed |
Zweizeitige unvollständige Fehlgeburt |
medizinisch: Abortus incompletus |
Habituelle Fehlgeburt |
medizinisch: Abortus habitualis |
medizinisch indizierter Schwanger- schaftsabbruch |
Obwohl dieses Thema bei mir der Anlaß war, diese Seite zu erstellen, habe ich dazu kaum Fakten gefunden, es wird leider wahrscheinlich als Tabuthema behandelt. |
Totgeburt |
medizinisch: Intrauteriner Fruchttod |
Tod des Kindes während oder kurz nach der Geburt |
Die Ärzte unterteilen in: |
Intrapartale Sterblichkeit |
Es soll sehr selten vorkommen, daß ein Baby während der Geburt stirbt. Wenn, ist dies meißt auf einen Sauerstoffmangel während der Geburt zurückzuführen, oder Probleme mit der Nabelschnur. In seltenen Fällen auf Verletzungen des Babys während der Geburt, was aber früher wesentlich häufiger vorgekommen ist. Mit der heutigen guten Geburtsüberwachung kann das Baby meist durch einen Notkaiserschnitt gerettet werden. |
Neonatalsterblichkeit |
Der Tod eines Neugeborenen kann auf Probleme mit der Atmung zurückzuführen sein, vor allem bei Frühgeburten, bei übertragenen Babys, und Babys, die an schweren angeborenen Anomalien leiden. Infektionskrankheiten, die früher einmal zu einer hohen Säuglingssterblichkeit führten, treten heute infolge verbesserter Hygienemaßnahmen und Antibiotika sehr selten auf. |